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Bei Sprach-, Sprech- oder
Stimmauffälligkeiten informieren Sie bitte umgehend Ihren Arzt. Je früher
mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer wird in der
Regel der Therapieerfolg
sein.
Ihr Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist,
Phoniater) wird Ihnen, wenn er eine eingehende
Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält, eine
Verordnung (Rezept) über logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung
ausstellen.
Seit dem 01.07.2004 gelten die
Heilmittelrichtlinien. Was dies für Sie als Patienten
bedeutet, erfahren Sie auf unserer Infoseite zu
den Heilmittelrichtlinien.
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie individuell nach Vereinbarung
Sie können sich persönlich, telefonisch oder online bei uns anmelden.
Telefon: (0203) 7290294
Telefax: (0203) 7290295
zum Online-Anmeldeformular
Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie sich telefonisch anmelden, indem Sie auf unserem Anrufbeantworter Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen - wir rufen Sie dann umgehend zurück und werden für die Erstuntersuchung einen individuellen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Zu Beginn einer jeden Behandlung erfolgt eine ausführliche logopädische Untersuchung/Diagnostik und Beratung. Falls erforderlich, werden danach weitere Behandlungstermine nach Bedarf individuell mit Ihnen abgestimmt.
Sprachtherapeutische/logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 10% des Kassensatzes plus 10,- Euro pro Verordnung (Rezept) zu entrichten. Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Informieren Sie sich hierüber bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Im Institut für Sprachtherapie werden Versicherte aller Krankenkassen, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte des Landes (NRW) und des Bundes behandelt.
Um die eventuelle Genehmigung Ihrer Verordnung durch die Krankenkasse oder Kostenvoranschläge brauchen Sie sich nicht zu kümmern - das erledigen wir für Sie.
©kurz2001-2011 updated 11.06.2011
