Praxislogo

bessersprechen.de
-Logopädie ist unser Ding-

 
   

 

Frühe Hilfe ist wirksame Hilfe!
Wie Sie sich anmelden

 

Bei Sprach-, Sprech- oder Stimmauffälligkeiten informieren Sie bitte umgehend Ihren Arzt. Je früher mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer wird in der Regel der Therapieerfolg sein. Ihr Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Phoniater) wird Ihnen, wenn er eine eingehende Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält, eine Verordnung (Rezept) über logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung ausstellen.

Seit dem 01.07.2004 gelten die Heilmittelrichtlinien. Was dies für Sie als Patienten bedeutet, erfahren Sie auf unserer Infoseite zu den Heilmittelrichtlinien.

 

Praxisöffnungszeiten

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie individuell nach Vereinbarung

 

Anmeldung

Sie können sich persönlich, telefonisch oder online bei uns anmelden.

Telefon: (0203) 7290294
Telefax: (0203) 7290295


zum Online-Anmeldeformular

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie sich telefonisch anmelden, indem Sie auf unserem Anrufbeantworter Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen - wir rufen Sie dann umgehend zurück und werden für die Erstuntersuchung einen individuellen Termin mit Ihnen vereinbaren.

 

Ablauf

Zu Beginn einer jeden Behandlung erfolgt eine ausführliche logopädische Untersuchung/Diagnostik und Beratung. Falls erforderlich, werden danach weitere Behandlungstermine nach Bedarf individuell mit Ihnen abgestimmt.

 

Kosten

Sprachtherapeutische/logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 10% des Kassensatzes plus 10,- Euro pro Verordnung (Rezept) zu entrichten. Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Informieren Sie sich hierüber bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Im Institut für Sprachtherapie werden Versicherte aller Krankenkassen, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte des Landes (NRW) und des Bundes behandelt.

 

Unser Service

Um die eventuelle Genehmigung Ihrer Verordnung durch die Krankenkasse oder Kostenvoranschläge brauchen Sie sich nicht zu kümmern - das erledigen wir für Sie.

 

     Impressum     bookmark   W3C HTML 4.01  W3C   CSS    GEO    TAG    MOBIL 

©kurz2001-2011   updated 11.06.2011   

 

Stöbern Sie auch mal in unserer Bücherkiste!

Logopädie-Buchtipps bei Amazon:


    

Bausteine

A
N
M
E
L
D
U
N
G