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Informationen zum Thema
Heilmittelrichtlinien

 

Für die Verordnung von Heilmitteln (Sprachtherapie/Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie) gelten seit dem 01.07.2004 neue Richtlinien.
Sie gelten ausschließlich für Kassenrezepte, Privatrezepte sind von den Heilmittelrichtlinien nicht betroffen!
Im folgenden wird ausschließlich Bezug genommen auf die Veränderungen, die den Bereich Sprachtherapie/Logopädie betreffen.

 

Was sich geändert hat

Nach den Heilmittelrichtlinien diagnostiziert der Arzt, welche Störung oder Beeinträchtigung vorliegt und versieht die Verordnung (PDF-Icon Verordnungsmuster 14) mit

Die Stufenfolge beinhaltet zwei Arten von Verordnungen, wobei die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten je nach Störungsbild/Indikationsschlüssel festgelegt ist:

 

Regelfall

Im weiteren Verlauf hat der Arzt die Möglichkeit (wiederum abhängig vom Störungsbild), weitere Folgeverordnungen auszustellen, bis die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall erschöpft ist.

 

Verordnung außerhalb des Regelfalles

Wird die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall überschritten, liegt eine Verordnung außerhalb des Regelfalles vor, die vom Arzt begründet und der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Bei begründungspflichtigen Verordnungen außerhalb des Regelfalles übernehmen die Krankenkassen bis zum Zugang der Entscheidung die Kosten. Regressforderungen an den Arzt für bereits durchgeführte Therapieeinheiten können von den Krankenkassen nicht geltend gemacht werden.

 

Sonderregelung:

Stand 20.11.2008
Angaben ohne Gewähr, bitte erkundigen Sie sich auf jeden Fall zuerst bei Ihrer Krankenkasse!

Die folgenden Krankenkassen haben (bis auf Widerruf) auf die Genehmigung außerhalb des Regelfalles verzichtet:

 

sowie folgende Betriebskrankenkassen:

 

Nach 12 Wochen behandlungsfreier Zeit (Therapiepause) tritt automatisch ein neuer Regelfall in Kraft:
Es steht ohne Genehmigungspflicht erneut (auch bei gleicher Indikation/Diagnose) wieder die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall zur Verfügung.

 

Nach wie vor gilt:

 

Zuordnung von Störungsbildern, Indikationsschlüsseln und Verordnungsmöglichkeiten
 

Logopädische Störungsbilder

Indikations-
schlüssel

Erst-
verordnung

Folge-
verordnung

Gesamtverord-
nungsmenge
im Regelfall

Diagnosegruppe: Störungen der Stimme

organisch bedingte Erkrankungen der Stimme

ST1

max. 10

max. 10

20

funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme

ST2

max. 10

max. 10

20

psychogene Störungen der Stimme/Aphonie

ST3

max. 5

-

5

psychogene Störungen der Stimme/Dysphonie

ST4

max. 10

max. 10

20

Diagnosegruppe: Störungen der Sprache

Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

SP1

max. 10

max. 10

60

Störungen der auditiven Wahrnehmung

SP2

max. 10

max. 10

20

Störung der Artikulation

SP3

max. 10

max. 10

30

Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit

SP4

max. 10

max. 20

50

Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung Aphasie/Dysphasie

SP5

max. 10

max. 20

60

Störungen der Sprechmotorik

SP6

max. 10

max. 20

60

Diagnosegruppe: Störungen des Redeflusses

Stottern

RE1

max. 10

max. 10

50

Poltern

RE2

max. 10

max. 10

20

Diagnosegruppe: Störungen der Stimm- und Sprechfunktion

Störungen der Stimm- und Sprechfunktion Rhinophonie

SF

max. 10

max. 10

20

Diagnosegruppe: Störungen des Schluckaktes

krankhafte Störungen des Schluckaktes

SC1

max. 10

max. 10

60

Schädigungen im Kopf- und Halsbereich

SC2

max. 10

max. 10

30

Zusammenfassung: Uwe Kurz

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