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Für die Verordnung von Heilmitteln
(Sprachtherapie/Logopädie,
Physiotherapie, Ergotherapie) gelten seit dem 01.07.2004 neue Richtlinien.
Sie gelten ausschließlich für Kassenrezepte, Privatrezepte sind von den Heilmittelrichtlinien
nicht betroffen!
Im folgenden wird ausschließlich Bezug genommen auf die Veränderungen, die den Bereich Sprachtherapie/Logopädie betreffen.
Nach den Heilmittelrichtlinien diagnostiziert der Arzt, welche Störung oder Beeinträchtigung vorliegt und versieht die Verordnung (
Verordnungsmuster 14) mit
Die Stufenfolge beinhaltet zwei Arten von Verordnungen, wobei die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten je nach Störungsbild/Indikationsschlüssel festgelegt ist:
Im weiteren Verlauf hat der Arzt die Möglichkeit (wiederum abhängig vom Störungsbild), weitere Folgeverordnungen auszustellen, bis die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall erschöpft ist.
Wird die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall überschritten, liegt eine Verordnung außerhalb des Regelfalles vor, die vom Arzt begründet und der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Bei begründungspflichtigen Verordnungen außerhalb des Regelfalles übernehmen die
Krankenkassen bis zum Zugang der Entscheidung die Kosten.
Regressforderungen an den Arzt für bereits durchgeführte
Therapieeinheiten können von den Krankenkassen
nicht geltend gemacht werden.
Sonderregelung:
Stand 20.11.2008
Angaben ohne Gewähr, bitte erkundigen Sie sich auf jeden Fall zuerst bei Ihrer
Krankenkasse!
Die folgenden Krankenkassen haben (bis auf Widerruf) auf die Genehmigung außerhalb des Regelfalles verzichtet:
sowie folgende Betriebskrankenkassen:
Nach 12 Wochen behandlungsfreier Zeit (Therapiepause) tritt automatisch ein neuer Regelfall in Kraft:
Es steht ohne Genehmigungspflicht erneut (auch bei gleicher Indikation/Diagnose) wieder die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall zur Verfügung.
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Logopädische Störungsbilder |
Indikations- |
Erst- |
Folge- |
Gesamtverord- |
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Diagnosegruppe: Störungen der Stimme |
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organisch bedingte Erkrankungen der Stimme |
ST1 |
max. 10 |
max. 10 |
20 |
|
funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme |
ST2 |
max. 10 |
max. 10 |
20 |
|
psychogene Störungen der Stimme/Aphonie |
ST3 |
max. 5 |
- |
5 |
|
psychogene Störungen der Stimme/Dysphonie |
ST4 |
max. 10 |
max. 10 |
20 |
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Diagnosegruppe: Störungen der Sprache |
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Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung |
SP1 |
max. 10 |
max. 10 |
60 |
|
Störungen der auditiven Wahrnehmung |
SP2 |
max. 10 |
max. 10 |
20 |
|
Störung der Artikulation |
SP3 |
max. 10 |
max. 10 |
30 |
|
Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit |
SP4 |
max. 10 |
max. 20 |
50 |
|
Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung Aphasie/Dysphasie |
SP5 |
max. 10 |
max. 20 |
60 |
|
Störungen der Sprechmotorik |
SP6 |
max. 10 |
max. 20 |
60 |
|
Diagnosegruppe: Störungen des Redeflusses |
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Stottern |
RE1 |
max. 10 |
max. 10 |
50 |
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Poltern |
RE2 |
max. 10 |
max. 10 |
20 |
|
Diagnosegruppe: Störungen der Stimm- und Sprechfunktion |
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Störungen der Stimm- und Sprechfunktion Rhinophonie |
SF |
max. 10 |
max. 10 |
20 |
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Diagnosegruppe: Störungen des Schluckaktes |
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krankhafte Störungen des Schluckaktes |
SC1 |
max. 10 |
max. 10 |
60 |
|
Schädigungen im Kopf- und Halsbereich |
SC2 |
max. 10 |
max. 10 |
30 |
Zusammenfassung: Uwe Kurz
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©kurz2001-2011 updated 11.06.2011
